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Elternunterhalt – die Sandwichgeneration

Das Thema Elternunterhalt betrifft immer mehr Familien. Nicht nur Kinder sind unterhaltsbedürftig. Häufig sind es auch die Eltern, die im Alter finanzielle Hilfe benötigen. Wenn ältere Menschen pflegebedürftig werden und in eine Pflegeeinrichtung umziehen, reichen die eigenen Einkünfte und das Vermögen oft nicht aus, um die laufenden Kosten zu decken. Die Sozialhilfeträger übernehmen in diesen Fällen zunächst alle Aufwendungen, prüfen aber die Ansprüche der Eltern gegenüber ihren Kindern.

Die Rechtanwältin Maud Gladen, Fachanwältin für Familien- und Arbeitsrecht referierte zu diesem wichtigen und emotionalen Thema. Frau Gladen informierte über viele Kernpunkte zur Unterhaltspflicht: Warum muss Unterhalt gezahlt werden, wann sind die Voraussetzungen hierfür gegeben, oder wie hoch ist das Schonvermögen der Unterhaltspflichtigen?

Auch die Verwirkung von Ansprüchen und die Verpflichtung der Schwiegerkinder wurden erläutert. Am Ende stellte die Referentin anhand von Beispielen vor, wie ein eventuell zu zahlender Elternunterhalt ermittelt wird. Aufmerksam folgten die Zuhörer den Ausführungen und trugen mit vielen Fragen zu einem regen Gespräch bei.

Die Vorsitzende der UFH, Britta Berenz, dankte Frau Gladen für diesen sachkundigen, kurzweiligen Vortrag und ihre Bereitschaft auf alle Fragen einzugehen. So konnten durch diese Informationen viele Unsicherheiten und Fehlinformationen rund um den Elternunterhalt beseitigt werden.


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